Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Rene + Frank Burchot Einblasdämmung GbR (nachstehend AN genannt)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen AN und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von AN sind ab dem Ausstellungsdatum 12 Wochen verbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung durch AN zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§3 Leistungsumfang

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Geringfügige technische Änderungen oder Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und der Funktion nicht entgegenstehen.
  3. Notwendige Vorarbeiten (z. B. Zugang zu Fassade/Geschossdecken/Installationsbereichen) müssen vom Kunden rechtzeitig vor Auftragsbeginn und auf eigene Kosten bereitgestellt werden.

§4 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Bei Angebotssummen ab 7.000 € netto behält sich AN 7 Tage vor Durchführung der Maßnahme eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Angebotssumme zu berechnen.
  3. Die Rechnungserstellung erfolgt nach den tatsächlich gedämmten Quadratmetern
  4. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, außer es ist ein Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt, dann gilt das Zahlungsziel. 
  5. Bei Zahlungsverzug kann der AN Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen (Basiszins + 5 %).
  6. Abschlagszahlungen können bei umfangreichen Leistungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

§5 Ausführungsfristen / Verzug

  1. Ausführungstermine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetter, Lieferprobleme oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Insbesondere Kerndämmungen von außen sind oft wetterabhängig, um Außenfassade nicht zu verschmutzen. 
  3. Schadensersatz wegen Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, AN trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  4. Sagt der Auftraggeber/Kunde einen Termin kurzfristig ab, kann AN bereits entstandene Kosten für unter anderem Hubarbeitsbühnen, Material in Rechnung stellen. Kurzfristig bedeutet innerhalb 7 Tage vor Auftragsbeginn. 

 

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können (Zugang, Strom, Parkmöglichkeiten etc.).
  2. Wasser und Strom werden vom Auftraggeber gestellt.
  3. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden und können in Rechnung gestellt werden.

§7 Abnahme

  1. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.
  2. Wird keine Abnahme vereinbart oder erscheint der Kunde nicht, gilt die Leistung nach 7 Kalendertagen als abgenommen.
  3. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§8 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§634a BGB – üblicherweise 5 Jahre bei Bauleistungen).
  2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderungen durch den Kunden zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen. Hierzu zählen insbesondere Schäden wie Schimmel, welcher durch unzureichendes Heizen & Lüften entsteht. Jeder Kunde wird über ein angemessenes Heiz & Lüft - Verhalten mündlich im Aufmaßtermin als auch schriftlich nach Einbau einer Dämmung informiert. Für Schäden an direkt mit der Dämmung im Zusammenhang stehenden Bauteilen oder ähnlichem, welche während dem Einbau einer Dämmung nicht erkennbar sind oder im Nachgang schaden nehmen wird ebenfalls keine Gewähr übernommen. 

§9 Haftung

  1. Die Haftung von AN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware (z. B. Dämmstoffe, Zubehör) Eigentum von AN.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von AN
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von AN

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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